Seminare

  • Krankenhilfe für Asylsuchende - praktisches Verfahren und Zuständigkeiten

    Im Seminar werden praktische Verfahrensfragen und Zuständigkeiten bei der Sicherstellung der Krankenbehandlung im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) mit den Teilnehmenden erörtert. Daneben gilt es, für die unversicherten Personen ein Versicherungsverhältnis (Kranken- und Pflegeversicherung) in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung wieder aufleben zu lassen oder neu zu schaffen. Dies hat unmittelbare Auswirkung auf die Aufwendungen der Krankenhilfeleistungen nach dem AsylbLG bzw. späteren Hilfen zur Gesundheit und zur Pflege. Insoweit tragen die Sachbearbeitenden der Krankenhilfe eine große Kostenverantwortung. Denn die in Zukunft konkret entstehenden Krankenbehandlungskosten sind kaum prognostizierbar.

    SCHWERPUNKTE:

    Beginn der Zuständigkeit

    Art der Leistungserbringung (Krankenschein/§ 264 Abs. 1 SGB V)

    Veränderungen während des Leistungsbezuges/Analogleistungen § 2 AsylbLG

    Umstellung der Auftragsversorgung nach § 264 Abs. 2 SGB V

    Versicherungsmöglichkeiten in der GKV während des Asylverfahrens: Pflichtversicherung; freiwillige Krankenversicherung; obligatorische Anschlussversicherung; Familienversicherung

    Leistungsende des AsylbLG

    Versicherungsmöglichkeiten im Anschluss an den Leistungsbezug nach dem AsylbLG: Pflichtversicherung aufgrund SGB II-Leistungsbezug; Auftragsversorgung aufgrund SGB XII-Leistungsbezug; PKV

    Verhältnis und Auswirkung zu/auf andere/n Rechtsgebiete/n nach Leistungsende (SGB XII, SGB II)

    Erstattungsansprüche gegenüber Krankenkassen

    ZIELGRUPPE
    Mitarbeitende der Leistungsbehörde nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Krankenhilfe, Grundleistungen, Analogleistungen); je nach Aufgabenzuschnitt auch für Mitarbeitende der Ausländerbehörden geeignet

    ARBEITSMITTEL
    Mitzubringende Arbeitsmittel: AsylbLG, SGB V, SGB X, SGB XII