Seminare
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Krankenhilfe für Asylsuchende - praktisches Verfahren und Zuständigkeiten
Im Seminar werden praktische Verfahrensfragen und Zuständigkeiten bei der Sicherstellung der Krankenbehandlung im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) mit den Teilnehmenden erörtert. Daneben gilt es, für die unversicherten Personen ein Versicherungsverhältnis (Kranken- und Pflegeversicherung) in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung wieder aufleben zu lassen oder neu zu schaffen. Dies hat unmittelbare Auswirkung auf die Aufwendungen der Krankenhilfeleistungen nach dem AsylbLG bzw. späteren Hilfen zur Gesundheit und zur Pflege. Insoweit tragen die Sachbearbeitenden der Krankenhilfe eine große Kostenverantwortung. Denn die in Zukunft konkret entstehenden Krankenbehandlungskosten sind kaum prognostizierbar.
SCHWERPUNKTE:
Beginn der Zuständigkeit
Art der Leistungserbringung (Krankenschein/§ 264 Abs. 1 SGB V)
Veränderungen während des Leistungsbezuges/Analogleistungen § 2 AsylbLG
Umstellung der Auftragsversorgung nach § 264 Abs. 2 SGB V
Versicherungsmöglichkeiten in der GKV während des Asylverfahrens: Pflichtversicherung; freiwillige Krankenversicherung; obligatorische Anschlussversicherung; Familienversicherung
Leistungsende des AsylbLG
Versicherungsmöglichkeiten im Anschluss an den Leistungsbezug nach dem AsylbLG: Pflichtversicherung aufgrund SGB II-Leistungsbezug; Auftragsversorgung aufgrund SGB XII-Leistungsbezug; PKV
Verhältnis und Auswirkung zu/auf andere/n Rechtsgebiete/n nach Leistungsende (SGB XII, SGB II)
Erstattungsansprüche gegenüber Krankenkassen
ZIELGRUPPE
Mitarbeitende der Leistungsbehörde nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Krankenhilfe, Grundleistungen, Analogleistungen); je nach Aufgabenzuschnitt auch für Mitarbeitende der Ausländerbehörden geeignetARBEITSMITTEL
Mitzubringende Arbeitsmittel: AsylbLG, SGB V, SGB X, SGB XII